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Der Shaker mit hellem Klang ist ein wunderbares erstes Musikinstrument für Babys und Kleinkinder ab 1 Jahr. Aus hochwertigen Hölzern wie Buche und Nussbaum gefertigt, liegt er angenehm in kleinen Händen und erzeugt einen vollen, sanften und hellen Klang. Dieses natürliche Musikspielzeug weckt die Freude an Rhythmus und Musik auf spielerische Weise.
Der charakteristische helle Klang dieses Shakers entsteht durch die sorgfältig ausgewählte Körner-Füllung im Inneren. Die Körner erzeugen beim Schütteln ein sanftes, angenehmes Geräusch, das nicht zu laut oder schrill ist. Diese kindgerechte Lautstärke macht den Shaker ideal für Babys und Kleinkinder, deren Gehör noch sehr empfindlich ist.
Der volle Klang trotz sanfter Lautstärke macht das Musikmachen für die Kleinen besonders befriedigend. Sie hören deutlich, dass ihr Schütteln einen Effekt hat, ohne dass es unangenehm laut wird. Diese Balance ist wichtig für ein positives erstes Musikerlebnis.
Die Verwendung von Buche und Nussbaum ist eine bewusste Wahl für Qualität und Nachhaltigkeit. Beide Holzarten sind robust, langlebig und stammen aus heimischen Wäldern. Die natürliche Maserung und warme Farbe der Hölzer machen jeden Shaker zu einem kleinen Unikat.
Buchenholz ist bekannt für seine Härte und Widerstandsfähigkeit, während Nussbaum durch seine schöne dunkle Färbung und edle Optik besticht. Die Kombination beider Hölzer ergibt nicht nur ein ästhetisch ansprechendes Instrument, sondern auch ein sehr robustes, das dem intensiven Spiel von Kleinkindern standhält.
Die Füllung aus natürlichen Körnern ist sicher verschlossen im Inneren des Shakers und kann nicht herausfallen. Diese natürliche Füllung erzeugt den charakteristischen, angenehmen Klang und macht das Instrument zu einem vollständig aus Naturmaterialien gefertigten Spielzeug.
Anders als Plastik-Rasseln mit synthetischen Füllungen bietet der Holz-Shaker ein authentisches Klangerlebnis. Die natürlichen Körner erzeugen einen wärmeren, organischeren Klang, der musikalisch ansprechender ist als künstliche Geräusche.
Mit einer Länge von etwa 6 cm und einem Durchmesser von circa 3,5 cm ist der Shaker optimal auf die Handgröße von Babys und Kleinkindern abgestimmt. Er liegt angenehm in der Hand und kann gut umfasst werden, ohne zu groß oder zu schwer zu sein.
Diese durchdachte Größe ermöglicht es schon den Kleinsten, den Shaker selbstständig zu halten und zu schütteln. Das Erfolgserlebnis, selbst Musik zu machen, stärkt das Selbstbewusstsein und motiviert zum weiteren Experimentieren mit Klängen und Rhythmen.
Die glatte, aber natürliche Oberfläche des Holzes fühlt sich angenehm an und bietet sensorische Stimulation. Babys erkunden die Welt mit allen Sinnen, und die Haptik des Holzes ist dabei eine wichtige Erfahrung. Die Wärme und Struktur von Naturholz ist deutlich angenehmer als kaltes, glattes Plastik.
Das geringe Gewicht macht es einfach, den Shaker zu handhaben und auch über längere Zeit zu halten. Kinder können damit spielen, ohne dass ihre kleinen Arme schnell ermüden.
Der Shaker ist ein wunderbares Werkzeug für die musikalische Früherziehung. Schon die Kleinsten können mit ihm experimentieren und entdecken, dass ihre Bewegungen Klänge erzeugen. Diese Ursache-Wirkungs-Beziehung ist eine wichtige Erkenntnis in der frühkindlichen Entwicklung.
Durch das freie Spiel mit dem Shaker entwickeln Kinder ein erstes Rhythmusgefühl. Sie können zu Musik schütteln, eigene Rhythmen erfinden oder einfach die verschiedenen Klänge erkunden, die durch unterschiedlich starkes oder schnelles Schütteln entstehen.
Der Shaker lädt zum gemeinsamen Musizieren mit Eltern, Geschwistern oder anderen Kindern ein. Zusammen Musik zu machen, zu Liedern zu schütteln oder eigene Rhythmen zu kreieren stärkt die emotionale Bindung und macht allen Beteiligten Freude.
Eltern können Lieder singen, während das Kind den Rhythmus mit dem Shaker begleitet. Diese gemeinsamen musikalischen Momente sind wertvoll für die Sprachentwicklung und die soziale Interaktion.
Der Shaker ist für Kinder ab 1 Jahr geeignet und erfüllt alle Sicherheitsanforderungen für Babyspielzeug. Die Körner-Füllung ist sicher im Inneren verschlossen und kann nicht herausfallen. Die glatte Oberfläche hat keine scharfen Kanten oder Splitter, die die empfindliche Babyhaut verletzen könnten.
Die Größe ist so gewählt, dass der Shaker nicht verschluckt werden kann, aber trotzdem gut zu handhaben ist. Eltern können beruhigt sein, dass ihr Kind mit einem sicheren und geprüften Spielzeug musiziert.
Die hochwertige Verarbeitung und die stabilen Hölzer machen den Shaker zu einem langlebigen Begleiter. Er übersteht auch das intensive Spiel von Kleinkindern, die ihr Spielzeug gerne mal werfen oder auf den Boden fallen lassen. Diese Robustheit macht ihn zu einer lohnenden Investition.
Der Shaker kann problemlos von Geschwister zu Geschwister weitergegeben werden und behält dabei seine Qualität und seinen schönen Klang. Diese Langlebigkeit ist sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll.
Die kompakte Größe macht den Shaker zum idealen Begleiter für unterwegs. Er passt in jede Wickeltasche und kann bei Ausflügen, im Auto oder beim Besuch von Freunden mitgenommen werden. So haben Kinder immer ihr vertrautes Musikinstrument dabei.
Der angenehme, nicht zu laute Klang macht ihn auch für Eltern zu einem sympathischen Begleiter. Anders als schrille Plastik-Rasseln stört der sanfte Klang des Holz-Shakers nicht bei längeren Autofahrten oder in öffentlichen Räumen.
Als reines Naturprodukt aus Holz und Körnern ist der Shaker frei von bedenklichen Chemikalien, Plastik oder synthetischen Materialien. Eltern, die Wert auf natürliches, schadstofffreies Spielzeug legen, treffen mit diesem Shaker eine gute Wahl.
Die natürlichen Materialien sind auch für Kinder mit Allergien oder empfindlicher Haut gut geeignet. Das Holz ist atmungsaktiv und fühlt sich immer angenehm temperiert an, nie zu kalt wie Metall oder zu warm wie Plastik.
Der Shaker mit hellem Klang ist ein durchdachtes Geschenk zum ersten Geburtstag oder zu anderen besonderen Anlässen. Er verbindet Spielspaß mit musikalischer Bildung und unterstützt die kindliche Entwicklung auf vielfältige Weise.
Als Teil einer kleinen Musikinstrumenten-Sammlung oder als erstes eigenes Instrument ist der Shaker ein wertvolles Geschenk, das lange Freude bereitet. Die hochwertige Verarbeitung und das schöne Design machen ihn zu einem Geschenk mit Substanz.
Der Shaker eignet sich nicht nur für den privaten Gebrauch, sondern auch für Musikkurse, Spielgruppen oder musikalische Früherziehung in Kindergärten. Die robuste Bauweise hält auch der Nutzung durch viele kleine Hände stand.
Für Eltern, die Wert auf natürliches, hochwertiges Spielzeug legen und die musikalische Entwicklung ihres Kindes fördern möchten, ist dieser Shaker aus Buche und Nussbaum eine ausgezeichnete Wahl. Er verbindet Tradition mit Qualität und weckt die Freude an Musik von Anfang an.
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2. Für Besteller außerhalb der EU verstehen sich alle angegebenen Preise als Netto-Preise. Maßgeblich ist die Lieferadresse. Wenn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Empfängerland Mehrwertsteuer anfällt, ist diese beim Empfang der Ware zusätzlich zu entrichten. Außerdem können Einfuhrzölle anfallen, die der Besteller beim Empfang der Ware zusätzlich entrichten muss.
3. Vom Kunden sind Versandkosten zu tragen, welche vom Bestellwert und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig sein können.
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§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der Kunst und Spiel zustehenden Forderungen Eigentum von Kunst und Spiel. Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB, behält sich Kunst und Spiel das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang auf ihn pfleglich zu behandeln.
§ 8 Gewährleistung
1. Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Kunst und Spiel übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.
2. Soweit ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
3. Im Falle von Rücksendungen aufgrund von Mängeln wird Kunst und Spiel auch die Portokosten übernehmen.
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5. Die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung setzen voraus, dass dieser, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
6. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
§ 9 Haftungsbeschränkung
1. Die Haftung von Kunst und Spiel richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet Kunst und Spiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Darüber hinaus haftet Kunst und Spiel bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit und der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von Kunst und Spiel auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
2. Soweit die Haftung von Kunst und Spiel in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kunst und Spiel.
§ 10 Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kunst und Spiel GmbH, Leopoldstraße 48, 80802 München, Deutschland, info@kunstundspiel.de, Telefon: 08938162750) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Kunst und Spiel GmbH, Leopoldstraße 48, 80802 München, Deutschland, info@kunstundspiel.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Besondere Hinweise
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
Widerrufsbelehrung erstellt mit dem Trusted Shops [https://legal.trustedshops.com/] Rechtstexter in Kooperation mit FÖHLISCH Rechtsanwälte [https://foehlisch.com].
§ 11 Technische und gestalterische Abweichungen
Wir behalten uns bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen.
§ 12 Datenschutz
Kunst und Spiel verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von Kunst und Spiel zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden von Kunst und Spiel vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von Kunst und Spiel über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 13 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl
1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Geschäftssitz von Kunst und Spiel in München.
2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist München Gerichtsstand. Kunst und Spiel ist in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden nach Wahl von Kunst und Spiel an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.
3. Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein, oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
§ 14 Einlösung von Geschenkgutscheinen
14.1 Käuflich erworbene Gutscheine (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), für den Online-Shop des Verkäufers können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden. Käuflich erworbene Gutscheine (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), für das Ladengeschäft können nur im Ladengeschäft in der Leopoldstraße 48, 80802 München eingelöst werden.
14.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
14.3 Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
14.4 Bei einer Bestellung können auch mehrere Geschenkgutscheine eingelöst werden.
14.5 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
14.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
14.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
14.8 Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.